Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen

DREAM FLEET · Fahreraktion 2026/27 · Stand 3. September 2026

Wichtig vor deiner Bewerbung

Mit dem Absenden des Formulars bewirbst du dich zunächst unverbindlich. Ein Anspruch auf Auswahl oder auf das Veranstaltungspaket entsteht dadurch nicht. Verbindlich wirst du erst durch unsere Auswahl und den Abschluss einer gesonderten schriftlichen Fahrer-Vereinbarung.

Veranstalter

SARRASANI Entertainment GmbH
Selliner Straße 2 · 01109 Dresden
Vertreten durch die Geschäftsführerin Edith Slavova
Amtsgericht Dresden · HRB 36669
E-Mail: info@sarrasani.de · Telefon: 0351 646 50 56

Die wichtigsten Eckpunkte

Bewerbungszeitraum
8. bis 17. September 2026, 23:59 Uhr (MESZ)
Auswahl
Laufend; abschließende Rückmeldung an ausgewählte Bewerber spätestens bis 18. September 2026
Beklebungsdauer
Ab der professionellen Anbringung bis mindestens 20. Januar 2027
Deine Leistung
Regelmäßige Präsenz in Dresden und Umgebung, fünf gekennzeichnete Social-Media-Veröffentlichungen und Teilnahme an einem abgestimmten Foto-/Flottentermin
Unser Paket
Kostenlose Beklebung und Entfernung sowie sechs DREAM-Tickets der Kategorie Semper inklusive 4-Gang-Menü, Begrüßungscocktail und Backstage-Führung
Ticketfreigabe
Terminbestätigung nach Beklebung und zwei ordnungsgemäß veröffentlichten Kampagnenbeiträgen; die restlichen Pflichten laufen weiter

Bewerbungs- und Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand und Laufzeit der Aktion

SARRASANI sucht bis zu 30 Fahrerinnen und Fahrer, die ein geeignetes Fahrzeug während der Kampagne als Werbeträger für die SARRASANI Trocadero Dinnershow DREAM zur Verfügung stellen. Gestaltung, Herstellung, fachgerechte Anbringung und spätere Entfernung der Beklebung organisiert und bezahlt SARRASANI.

Die individuelle Teilnahme beginnt mit dem in der Fahrer-Vereinbarung bestimmten Beklebungstermin. Die Beklebung bleibt mindestens bis zum 20. Januar 2027 am Fahrzeug. Die Entfernung erfolgt anschließend nach Terminvereinbarung durch den beauftragten Fachbetrieb.

2. Voraussetzungen

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland;
  • gültige Fahrerlaubnis, soweit die Person das Fahrzeug selbst führt;
  • zugelassenes, verkehrssicheres und ausreichend versichertes Fahrzeug;
  • Eigentum am Fahrzeug oder nachweisliche Berechtigung zur Nutzung und Beklebung;
  • regelmäßige Fahrten in Dresden und Umgebung;
  • öffentlich nutzbares Social-Media-Profil für die vereinbarten Kampagnenbeiträge.

Bei Leasing-, Finanzierungs-, Firmen- oder fremden Fahrzeugen ist die schriftliche Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise Vertragspartners vor Unterzeichnung der Fahrer-Vereinbarung vorzulegen.

3. Bewerbung und Auswahl

Die kostenlose Bewerbung erfolgt vom 8. bis 17. September 2026, 23:59 Uhr (MESZ), über das Onlineformular auf sarrasani.de. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Fahrzeugfotos müssen aktuell sein und das angebotene Fahrzeug deutlich zeigen.

SARRASANI wählt insbesondere nach technischer Eignung, Erscheinungsbild, regelmäßigem Fahrgebiet, voraussichtlicher Fahrleistung, Terminverfügbarkeit, Social-Media-Eignung und ausgewogenem Kampagnenmix aus. Die Auswahl kann bereits während der Bewerbungsfrist erfolgen. Ein Anspruch auf Auswahl, Begründung einer Absage oder Abschluss einer Fahrer-Vereinbarung besteht nicht.

4. Zustandekommen der Teilnahme

Ausgewählte Personen werden persönlich kontaktiert, abschließend voraussichtlich bis 18. September 2026. Verbindliche Rechte und Pflichten entstehen erst durch die gesonderte schriftliche Fahrer-Vereinbarung. Sie enthält insbesondere Fahrzeug, Motiv, Termine und organisatorische Details. Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen Rahmenbedingungen vor, soweit sie wirksam einbezogen wurden.

5. Leistungen von SARRASANI

  • Gestaltung, Herstellung, fachgerechte Anbringung und spätere Entfernung der Fahrzeugbeklebung durch einen beauftragten Fachbetrieb;
  • sechs Eintrittskarten der Kategorie Semper für eine ausgewählte DREAM-Vorstellung der Saison 2026/27;
  • 4-Gang-Menü, Begrüßungscocktail und exklusive Backstage-Führung für die sechs Personen.

Sondertermine, ausverkaufte Vorstellungen oder einzelne Veranstaltungstage können ausgeschlossen sein. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei von SARRASANI zu vertretender Nichtleistung, bleiben unberührt.

6. Stufenweise Termin- und Ticketfreigabe

  1. Nach der Auswahl erhält die teilnehmende Person eine Liste verfügbarer DREAM-Termine und nennt innerhalb von fünf Kalendertagen drei Wunschtermine.
  2. SARRASANI reserviert nach Verfügbarkeit einen Termin vorläufig.
  3. Nach fachgerechter Beklebung und Veröffentlichung der ersten zwei vertragsgemäß gekennzeichneten Kampagnenbeiträge bestätigt SARRASANI den Termin und stellt die sechs Tickets beziehungsweise Buchungsbestätigungen bereit.
  4. Die Pflicht zu den verbleibenden drei Veröffentlichungen, zur Beklebung bis mindestens 20. Januar 2027 und zu sonstigen vereinbarten Leistungen bleibt bestehen.

Sind die drei Wunschtermine nicht verfügbar, bietet SARRASANI nach Möglichkeit Alternativtermine innerhalb der laufenden Saison an. Fällt ein bestätigter Termin aus, gelten die gesetzlichen Regelungen; vorrangig wird ein geeigneter Ersatztermin angeboten.

7. Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer

  • Das Fahrzeug wird während der vereinbarten Laufzeit kostenfrei als Werbeträger zur Verfügung gestellt und regelmäßig in Dresden und Umgebung genutzt.
  • Die teilnehmende Person nimmt die vereinbarten Termine für Anbringung, gegebenenfalls Kontrolle und Entfernung der Beklebung wahr.
  • Die Beklebung bleibt bis mindestens 20. Januar 2027 unverändert und wird nicht eigenmächtig überklebt oder entfernt.
  • Es werden mindestens fünf eigenständige Kampagnenveröffentlichungen über den Aktionszeitraum verteilt: mindestens zwei Feed-Beiträge oder Reels sowie drei Story-Sequenzen. Feed-Beiträge und Reels bleiben bis 20. Januar 2027 online. Storys werden nach ihrer Veröffentlichung durch Screenshot oder Plattform-Insight dokumentiert; eine Speicherung als Highlight ist nur erforderlich, wenn dies in der Fahrer-Vereinbarung ausdrücklich festgelegt ist.
  • Jede Veröffentlichung wird unmittelbar und deutlich als „Werbung“ oder „Anzeige“ gekennzeichnet und markiert @sarrasani. Weitere bereitgestellte Links, Hashtags und Motivvorgaben werden verwendet.
  • Die Teilnahme an mindestens einem mit angemessenem Vorlauf abgestimmten Foto-, Content- oder Flottentermin gehört zur Kampagne, sofern Termin und Ort in der Fahrer-Vereinbarung festgehalten oder mindestens sieben Kalendertage vorher abgestimmt werden.
  • Auf Anforderung werden Veröffentlichung und Reichweitennachweise in angemessenem Umfang belegt.
  • Sicherheit geht vor: Aufnahmen, QR-Scans und Veröffentlichungen erfolgen niemals durch die fahrende Person während der Fahrt.

8. Fahrzeug, Beklebung und Schäden

Vor der Beklebung wird der sichtbare Fahrzeugzustand gemeinsam oder durch den Fachbetrieb fotografisch dokumentiert. Reinigung und Nutzung müssen foliengeeignet erfolgen; Pflegehinweise des Fachbetriebs sind zu beachten. Unfall, Beschädigung, Folien- oder Lackmängel, Verlust der Zulassung, Verkauf, Rückgabe, Fahrzeugwechsel oder längerfristiger Nutzungsausfall sind SARRASANI unverzüglich mitzuteilen.

Die teilnehmende Person bleibt für Betrieb, Kraftstoff, Versicherung, Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Nutzung ihres Fahrzeugs verantwortlich. SARRASANI kann die Nutzung der Beklebung aus Sicherheits- oder Rechtsgründen aussetzen.

9. Inhalte, Rechte Dritter und Werbekennzeichnung

Veröffentlicht werden dürfen nur Inhalte, an denen die teilnehmende Person die erforderlichen Rechte besitzt. Erkennbare Personen dürfen nur mit ihrer Einwilligung erscheinen. Musik, Bilder, Marken oder sonstige fremde Inhalte dürfen nur rechtmäßig genutzt werden. Wegen des Veranstaltungspakets und der kostenlosen Beklebung sind Kampagnenbeiträge als Werbung zu kennzeichnen; @sarrasani allein genügt nicht als Werbehinweis.

10. Nutzungsrechte

An den vertragsgemäß erstellten und veröffentlichten Kampagneninhalten räumt die teilnehmende Person SARRASANI ein einfaches, unentgeltliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für fünf Jahre ab Veröffentlichung ein. Es umfasst die Nutzung im Zusammenhang mit der DREAM-FLEET-Kampagne und der Unternehmenskommunikation von SARRASANI auf Website, Social Media, in Pressearbeit, Präsentationen, Print- und digitalen Werbemitteln. Wegen der internettypischen Abrufbarkeit gilt das Recht räumlich unbeschränkt.

SARRASANI darf Inhalte technisch und redaktionell formatgerecht zuschneiden, verkleinern, mit Untertiteln, Logo oder Kampagnenhinweisen versehen und erneut veröffentlichen, jedoch nicht sinnentstellend bearbeiten. Eine Weitergabe an beauftragte Agenturen, Medien- und Produktionsdienstleister ist nur zur Durchführung dieser Nutzungen zulässig.

Für von SARRASANI oder beauftragten Fotografen produzierte Aufnahmen, auf denen Teilnehmende identifizierbar sind, wird eine gesonderte Einwilligung beziehungsweise Rechtevereinbarung verwendet. Gesetzliche Persönlichkeits- und Urheberrechte bleiben unberührt.

11. Pflichtverletzung und vorzeitiges Ende

Bei einer behebbaren Pflichtverletzung erhält die teilnehmende Person grundsätzlich zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann SARRASANI die Teilnahme beenden. Auswirkungen auf noch nicht erbrachte Leistungen oder das Veranstaltungspaket dürfen nur angemessen und im Verhältnis zur Pflichtverletzung geregelt werden; bereits ordnungsgemäß erbrachte Fahrerleistungen sind zu berücksichtigen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Ist eine Leistung ohne Verschulden der teilnehmenden Person vorübergehend oder dauerhaft unmöglich, stimmen die Parteien eine zumutbare Ersatzlösung ab. Einzelheiten können in der Fahrer-Vereinbarung konkretisiert werden.

12. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. SARRASANI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des ausführenden Fachbetriebs für eigene Leistungen bleibt unberührt.

13. Änderungen, Abbruch und höhere Gewalt

SARRASANI darf Ablauf, Termine oder Umfang aus sachlichem Grund ändern, insbesondere bei Sicherheitsproblemen, technischen Hindernissen, behördlichen Vorgaben, höherer Gewalt oder Ausfall der Show beziehungsweise Kampagne. Die berechtigten Interessen der Teilnehmenden werden berücksichtigt. Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

14. Steuerliche Behandlung

Soweit Leistungen der Parteien steuerlich oder rechnungslegungsrechtlich relevant sind, gelten die gesetzlichen Vorgaben unabhängig von einer gesonderten Aufforderung. Die konkrete Abwicklung wird – nach steuerlicher Prüfung des Kampagnenmodells – in der Fahrer-Vereinbarung festgehalten. Jede teilnehmende Person bleibt für eigene steuerliche Pflichten verantwortlich und kann hierzu fachkundigen Rat einholen.

15. Ausschluss und Schlussbestimmungen

SARRASANI kann Bewerbungen oder Teilnehmende ausschließen, wenn Voraussetzungen fehlen, Angaben falsch oder irreführend sind, Rechte Dritter verletzt werden, Manipulation vorliegt oder eine Fortsetzung aus rechtlichen, sicherheitsrelevanten oder markenschädigenden Gründen unzumutbar ist. Soweit zumutbar, wird vor einem Ausschluss Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe gegeben.

Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.